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Clipessence Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kunden

1. ANWENDBARKEIT

(1)   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf sämtliche Vereinbarungen zwischen Clipessence und Kunden Anwendung, welche die Leistungen von Clipessence in Anspruch nehmen. 
Abweichende Vereinbarungen sind für Clipessence nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgefasst und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet sind. 
Bedingungen des Kunden erkennt Clipessence nicht an, ohne dass es eines weiteren Widerspruchs von Clipessence bedarf.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

(1)   Der Vertrag zwischen Clipessence und dem Kunden kommt dadurch zustande, dass der Kunde eine Bestellung bei Clipessence vornimmt. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Kunde, dass er von diesen AGB zustimmend Kenntnis genommen hat und seine Verpflichtungen vollumfänglich erfüllen wird.

3. LEISTUNGEN VON CLIPESSENCE

(1)   Clipessence erbringt gegenüber dem Kunden Produktionsleistungen für Medienpakete („Medienpaket“) nach Maßgabe der Bestellung und dieser AGB.

(2)   Der Kunde erkennt die künstlerische und redaktionelle Freiheit von Clipessence bei der Produktion der Medienpakete an.

(3)   Die Auslieferung der Medienpakete an den Kunden erfolgt gemäß Bestellung. Mit der Auslieferung der Medienpakete an den Kunden und der Einräumung der in Ziff. 7 beschriebenen Nutzungsrechte an den Kunden ist die von Clipessence geschuldete Leistung vollständig erbracht.

4. PRODUKTION DES MEDIENPAKETS

(1)   Clipessence führt die Produktion von Medienpaketen zu der von Clipessence mit dem Kunden vereinbarten Zeit („Aufnahmezeit“ oder „Aufnahmetermin“) sowie an dem mit diesem vereinbarten Ort („Aufnahmeort“) durch.

(2)   Wenn es trotz umfangreicher und angemessener Bemühungen durch Clipessence nicht möglich ist, einen Aufnahmetermin mit dem Kunden innerhalb von 6 Monaten nach Auftragsvergabe zu vereinbaren und/oder durchzuführen, ist Clipessence berechtigt, den Auftrag zurück zu geben und dem Kunden eine Stornogebühr von 50% des Auftragsvolumens zu berechnen.

 (3)  Wenn der Kunde Verbraucher ist, beginnt Clipessence mit der Arbeit nach Bestellungseingang, wenn die Widerspruchsfrist entweder bereits abgelaufen ist oder das Widerrufsrecht des Kunden aus zulässigen Gründen vorzeitig erloschen ist.

(4)   Die Beauftragung erfolgt auf Grundlage der Aufnahmevorbereitung mit dem Kunden sowie etwaig von Clipessence zur Verfügung gestellter weiterer Dokumentation.

(5)   Ein Anspruch des Kunden auf Durchführung weiterer Aufnahmearbeiten als vereinbart auch wegen etwaiger Mängelansprüche besteht nur, sofern dies gesondert vereinbart ist.

 (6)  Clipessence ist darum bemüht, die Produkte und Dienstleistungen des Kunden mit Hilfe des Aufnahmematerials so darzustellen, dass eine möglichst positive Marketingwirkung entsteht. Änderungswünsche des Kunden an den durch Clipessence produzierten Medienpaketen können nur im Rahmen von entgeltlichen Anpassungen gemäß Ziff. 6 vorgenommen werden.

5. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

(1)   Der Kunde verpflichtet sich, den Videojournalisten bzw. Fotografen von Clipessence bei der Produktion von Medienpaketen durch uneingeschränkte Mitwirkung gemäß seinen Anweisungen zu unterstützen, zu den mit Clipessence vereinbarten Aufnahmezeiten am Aufnahmeort zur Verfügung zu stehen und den Aufnahmeort in einem für die Aufnahme geeigneten, sauberen und aufgeräumten Zustand bereit zu halten.

(2)   Der Kunde kann den mit Clipessence vereinbarten Aufnahmetermin bis zu 72 Stunden (ohne Wochenenden und Feiertage) vor Aufnahmetermin verschieben, ohne dass Clipessence dem Kunden hierfür einen Aufpreis berechnet. Für sonstige Terminverschiebungen ist Clipessence berechtigt, dem Kunden einen im Vertrag festgelegten Aufpreis zu berechnen. Sofern einzelne Abweichungen des Kunden von vereinbarten Terminen dazu führen, dass Clipessence Aufnahmearbeiten an einzelnen Aufnahmeorten nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Dauer der Gesamtproduktion durchführen kann, ist Clipessence berechtigt, dem Kunden im Vertrag festgelegte Aufpreise zu berechnen.

 (3)  Der Kunde garantiert

(a)    dass sämtliche bei der Produktion des Medienpakets mitwirkenden Personen am Aufnahmeort mit der Verwendung ihrer Aufnahmen zur Herstellung und Nutzung der Medienpakete einverstanden sind;

(b)   dass der Clipessence Videojournalist bzw. Fotograf von sämtlichen mitwirkenden Personen am Aufnahmeort verlangen kann, dass sie eine Einwilligungserklärung unterzeichnen;

(c)    dass infolge der Beauftragung keine Rechte Dritter am Aufnahmeort und/oder an am Aufnahmeort vorhandenen Gegenständen verletzt werden; und

(d)   dass durch die Aufnahmen am Aufnahmeort keine gesetzlichen Verbote oder Beschränkungen verletzt werden;

(e)    dass er, sofern er eigene Inhalte (wie etwa Texte, Bilder, Filmaufnahmen, Grafiken o.ä.) für die Produktion des Medienpakets zur Verfügung stellt, garantiert, dass er über sämtliche erforderliche Nutzungsrechte verfügt.

(f)    dass er sicherstellt, dass sämtliche bei der Produktion mitwirkenden Personen sich mit der Verwendung, Verarbeitung und ggf. Weiterleitung ihrer personenbezogenen Daten an beteiligte Kooperationspartner oder Erfüllungsgehilfen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des BDSG einverstanden erklären, soweit dies zur Abwicklung, Bearbeitung und Durchführung des Vertrags notwendig ist.

(4)   Der Kunde verpflichtet sich, Clipessence nach dessen Wahl (i) von Ansprüchen freizustellen, welche Dritte aus einer behaupteten Verletzung der in Abs. (3) aufgeführten Rechte gegen Clipessence geltend machen, oder (ii) eigene Ansprüche an Clipessence abzutreten, die dem Kunden im Falle einer Verletzung der in Abs. (3) aufgeführten Rechte zustehen.

(5)   Soweit für die Produktion erforderlich, überträgt der Kunde Clipessence vollumfänglich sämtliche Rechte an den entstehenden Aufnahmen und an dem etwaig zur Verfügung gestellten Fremdmaterial. Soweit durch die Mitwirkung des Kunden Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte entstehen, räumt er Clipessence diese bzw. die Nutzungsrechte daran mit Unterzeichnung des Bestellformulars für die Produktion zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt ein. Clipessence ist insbesondere berechtigt, das Aufnahmematerial in der Produktion zu bearbeiten und mit anderem Aufnahmematerial zusammenzufügen. Diese Rechteübertragung ist zeitlich, inhaltlich und örtlich unbegrenzt. Sämtliche vorgenannten Rechte räumt der Kunde Clipessence ohne Anspruch auf zusätzliche Vergütung ein.

6. ANPASSUNG DES MEDIENPAKETS

(1)   Der Kunde ist jederzeit berechtigt, Clipessence gegen Vergütung des damit verbundenen Aufwandes um Anpassung der Medienpakete an geänderte Verhältnisse (bspw. örtliche oder personelle Veränderungen beim Kunden) zu ersuchen. Das Recht kann durch fehlende Verfügbarkeit des Originalmaterials eingeschränkt sein.

(2)   Zu diesem Zweck richtet der Kunde einen Anpassungsvorschlag an Clipessence. Clipessence teilt dem Kunden innerhalb eines Monats ab Eingang der Anfrage die Möglichkeiten und die Konditionen für die vom Kunden gewünschte Anpassung mit.

7. NUTZUNG DER MEDIENPAKETE DURCH DEN KUNDEN

(1)   Clipessence räumt dem Kunden hiermit nach Maßgabe des Vertrages und dieser Bestimmungen das Recht ein, die von Clipessence produzierten Medienpakete ab ihrer Fertigstellung zeitlich und räumlich unbegrenzt zu nutzen (das "Nutzungsrecht"). Nicht gestattet ist die gesonderte Nutzung der verwendeten Fremdprodukte, insbesondere ggf. verwendeter Filmmusik, sofern diese nicht der Kunde zur Verfügung gestellt hat. Der Kunde ist zu einer Unterlizenzierung oder Weiterübertragung des Nutzungsrechts berechtigt.

 (2) Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung für die Erstellung der Medienpakete, fallen die Nutzungsrechte an den Medienpaketen bis zur Zahlung unmittelbar an Clipessence zurück. Im Falle einer fristlosen Kündigung durch Clipessence gilt Ziff. 14 (2).

(3)   Die Integration der produzierten Medienpakete in seine Umgebung nimmt der Kunde selbst vor.

8. NUTZUNG DER MEDIENPAKETE DURCH CLIPESSENCE

Clipessence ist berechtigt, die unter der Vereinbarung mit dem Kunden produzierten Medienpakete für eigene Werbemaßnahmen und zu Archivierungszwecken sowie Ausschnitte von produzierten Medienpaketen unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte auch für sonstige eigene Zwecke zeitlich und räumlich unbegrenzt zu nutzen.

9. GARANTIE

(1)   Sofern der Kunde eigene Inhalte (wie etwa Texte, Bilder, Filmaufnahmen, Grafiken o.ä.) für die Produktion der Medienpakete zur Verfügung stellt, garantiert der Kunde, dass er über sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte verfügt.

(2)   Der Kunde verpflichtet sich, Clipessence gegenüber Ansprüchen schadlos zu halten, welche Dritte aus einer behaupteten Verletzung dieser Garantie geltend gemacht werden.

10. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1)   Der Kunde verpflichtet sich zur termingerechten Bezahlung der aus der Vereinbarung ersichtlichen Preise.

(2)   Sämtliche Preisangaben von Clipessence verstehen sich als Nettopreise am Sitz von Clipessence in Deutschland, zuzüglich MwSt und anderer Steuern oder Abgaben, welche in Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen durch Clipessence gegenüber dem Kunden anfallen.

(3)   Sämtliche Rechnungen von Clipessence sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung ist Clipessence berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vom Tag des Verzugseintritts an zu verrechnen. Ab der zweiten Mahnung ist Clipessence ferner berechtigt, eine kostendeckende Inkassogebühr zu verrechnen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt Clipessence unbenommen.

(4)   Clipessence kann die Forderungen jederzeit an einen Dritten abtreten.

11. GEWÄHRLEISTUNG

(1)   Clipessence steht vorbehaltlich Ziff. 5 (3) und 9 (1) nach bestem Wissen und Gewissen dafür ein,

       (a)       alle für die Herstellung und Auswertung des Medienpakets erforderlichen Nutzungsrechte, einschließlich der von Verwertungsgesellschaften wahrgenommenen Rechte ordnungsgemäß erworben zu haben;

       (b)       dass durch die von ihr produzierten Medienpakete keine Rechte Dritter verletzt werden;

       (c)       dass sie zutreffende und vollständige Angaben über Urheberschaft der in dem Medienpaket eingegangenen schöpferischen Leistungen, über die mitwirkenden Künstler und sonstigen Leistungsschutzberechtigten einschließlich der Hersteller eingeschnittenen Bildmaterials macht und/oder gemacht hat; und

       (d)       dass weder Herstellung noch Vorführung oder sonstige vertragsgemäße Veröffentlichung des Medienpakets die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Persönlichkeits- und Kennzeichenrechte Dritter, die Straf-, Jugendschutz- und Wettbewerbsgesetze sowie das BDSG verletzen.

(2)   Das Medienpaket gilt mit Ablauf der im Vertrag vereinbarten Zeit als abgenommen, sofern der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist verweigert. Der Kunde kann die Abnahme nur ablehnen, wenn

       (a)    durch die Herstellung oder Vorführung der Produktion gegen die gesetzlichen Vorschriften im Sinne von Ziff. 11 (1) verstoßen wird; oder

       (b)   Clipessence von den im Rahmen des Vertrages getroffenen Vereinbarungen wesentlich abgewichen ist.

(3)   Clipessence ist eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen zur Behebung eines Mangels einzuräumen. 

12. HAFTUNG

Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Clipessence lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht beruhen. Vertragswesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertraut.

13. VERTRAULICHKEIT

Die Parteien verpflichten sich, über die Bestimmungen und die Durchführung des Vertrages auch nach Beendigung des Vertrages Stillschweigen zu bewahren.

14. KÜNDIGUNG

(1)   Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(2)  Ein wichtiger Grund liegt für Clipessence insbesondere dann vor, wenn

(a)    der Kunde seinen Zahlungs- und Mitwirkungsverpflichtungen nicht innerhalb einer ihm schriftlich gesetzten Nachfrist von 30 Tagen nachkommt;

(b)   über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird.

(3)   Mit dem Zugang der fristlosen Kündigung durch Clipessence fallen die Nutzungsrechte automatisch an Clipessence zurück.

15. FORM VON ERKLÄRUNGEN

Soweit in diesem Vertrag die Abgabe von Erklärungen vorgesehen ist, sollen diese Erklärungen aus Beweisgründen der Textform entsprechen, soweit nicht das Gesetz eine strengere Form vorschreibt.

16. ANWENDBARES RECHT

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

(1)   Erfüllungsort ist der Sitz von Clipessence.

(2)   Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Clipessence.

18. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit des sonstigen Vertrages davon unberührt.

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